
Auf welche Abfindung habe ich Anspruch?
Auf welche Abfindung habe ich Anspruch?
Über die Autoren
Thomas Pfeiffer und Dr. Jonas Krainbring
Egal ob Arbeitgeber, HR-Abteilung oder Arbeitnehmer: Wenn Sie im Paragraphendschungel verirrt sind, stehen wir an Ihrer Seite.

Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich: Was steht mir an Abfindung zu? Die einfache Antwort: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – von wenigen Sonderfällen abgesehen.
Viele Online-Abfindungsrechner vermitteln den Eindruck, als gäbe es eine feste Formel („Regelabfindung“). Doch das ist irreführend. Die Wahrheit: Abfindungen werden fast immer individuell verhandelt – im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs.
Wer sich nur an der sogenannten Regelabfindung orientiert, verschenkt oft Geld. Denn das tatsächliche Verhandlungspotenzial hängt stark von Ihrer Verhandlungsposition ab – und von der Strategie.
Fragen Sie sich: Unter welchen Umständen gehe ich zurück?
Eine wichtige Überlegung lautet: Was ist Ihre persönliche Untergrenze? Ab welchem Betrag lehnen Sie eine Abfindung ab – auch wenn das bedeutet, auf Weiterbeschäftigung zu klagen?
Wenn Sie grundsätzlich bereit wären, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, kann genau das Ihr stärkstes Argument in der Verhandlung sein. Arbeitgeber versuchen oft, eine Rückkehr zu vermeiden – und sind dann bereit, bei der Abfindung deutlich nachzubessern.
Das Verhandeln einer Abfindung ist letztlich wenig mehr als Vertriebsarbeit: Sie wollen Ihrem Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz verkaufen – wir müssen ihm nur noch deutlich mache, dass Ihr Preis angemessen ist.
Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir die typischen Hebel, die wir in solchen Situationen für Sie einsetzen können – mit viel Verhandlungsgeschick und dem nötigen juristischen Druck.
Sie wollen für die Verhandlungen einen starken Partner an Ihrer Seite? Dann rufen Sie uns an. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, mit der Sie Ihre Chancen auf die erhoffte Abfindung optimieren.
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