Wir bei Pfeiffer Krainbring sorgen mit zusammen über 25 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht dafür, dass aus Hürden Wege und aus Konflikten Lösungen werden – und das nicht nur in Hannover und der Region Niedersachsen, sondern auch gerne darüber hinaus.

Pfeiffer & Krainbring Rechtsanwälte
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Arbeitnehmer erhält Kündigung und lässt sich vom Fachanwalt beraten

16.09.2025

Kündigung erhalten – Was nun? Diese sechs Fristen müssen Sie kennen!

16.09.2025

Kündigung erhalten – Was nun? Diese sechs Fristen müssen Sie kennen!

Über die Autoren

Thomas Pfeiffer und Dr. Jonas Krainbring

Egal ob Arbeitgeber, HR-Abteilung oder Arbeitnehmer: Wenn Sie im Paragraphendschungel verirrt sind, stehen wir an Ihrer Seite.

Über uns
Thomas Pfeiffer und Dr. Jonas Krainbring – Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hannover

Eine Kündigung kann wie ein Schlag treffen – doch wer schnell handelt, hat oft sehr gute Chancen: auf eine Abfindung, die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder zumindest einen sauberen Abschluss.

Damit Sie keine Frist versäumen, finden Sie hier die wichtigsten Punkte, die Sie jetzt kennen müssen – inklusive rechtlicher Tipps und hilfreicher Links. Und das Beste: Wenn Sie sich schnell bei uns melden, können wir gemeinsam Ihre Rechte sichern und gezielt auf ein gutes Ergebnis hinarbeiten.

1. Ist die Kündigung ohne Vollmacht wirksam? (Frist: Max. 1 Woche)

Ist die Kündigung nicht von einer Person unterzeichnet, die die Kündigung alleine unterschreiben durfte, muss eine Originalvollmacht (keine Kopie!) beigefügt werden, sonst können Sie die Kündigung wegen fehlender Vollmacht zurückweisen.

Unter handelsregister.de können Sie nachschlagen, ob der Geschäftsführer oder der Prokurist alleine unterschreiben durften. Der Leiter der HR-Abteilung ist in der Regel immer dazu berechtigt.

Wenn Sie sich rechtzeitig bei uns melden, können wir hier mit Ihnen schon die ersten Schritte für eine erfolgreiche Verhandlung einleiten.

2. Sind Sie schwanger? (Max Frist: 2 Wochen)

Wenn Sie wissen, dass Sie schwanger sind, müssen Sie dies spätestens zwei Wochen nach Zugang der Kündigung dem Arbeitgeber mitteilen, ansonsten können Sie sich im Verfahren nicht mehr darauf berufen.

Achtung: Wenn Sie dem Arbeitgeber erst nach der Kündigung Ihre Schwangerschaft mitteilen, müssen Sie trotzdem innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung klagen. Wir haben für Arbeitgeber schon eigentlich aussichtslose Kündigungen gewonnen, weil die Gegenseite das nicht wusste.

3. Sind Sie schwerbehindert? (Frist: ca. 3 Wochen)

Anders als bei Schwangerschaften gibt es hier keine Regelung im Gesetz, bis wann Sie eine Schwebehinderung Ihrem Arbeitgeber nach der Kündigung mitteilen müssen. Die Arbeitsgerichte halten in der Regel eine Mitteilung mit der Klage für ausreichend.

Da es hier aber zu Problemen kommen kann, halten wir eine interne Frist von maximal drei Wochen für dringend zu empfehlen.

Auch hier gilt: Ist dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung bei Ausspruch der Kündigung nicht bekannt, muss innerhalb von drei Wochen geklagt werden.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Dann zögern Sie nicht – melden Sie sich noch heute bei uns. In einem kurzen Erstgespräch klären wir, was zu tun ist, damit Sie Ihre Chancen wahren und bestmöglich aus der Situation herauskommen.

4. Klage gegen Kündigung erheben (Frist: 3 Wochen)

Gegen die Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage einreichen, sonst gilt die Kündigung als wirksam und eine Abfindung ist damit ebenfalls nicht mehr möglich.

Wir gehen hier für die Frist immer vom Datum auf der Kündigung aus, damit wir später bei Gericht gar nicht über die Frist sprechen müssen.

5. Wurden Sie diskriminiert? (Frist: 2 Monate)

Wenn Sie meinen, dass Sie durch die Kündigung möglicherweise wegen Ihres Geschlechts, Ihres Alters, Ihrer Herkunft, Ihrer Schwerbehinderung oder aus anderen Gründen diskriminiert wurden, müssen diese Ansprüche innerhalb von zwei Monaten beim Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten ist eine Entschädigung ausgeschlossen.

6. Bestehen weitere Ansprüche? (Frist: ggf. 3 Monate)

In vielen Verträgen und Tarifverträgen finden sich sogenannte Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche bei der Gegenseite innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden müssen. Ansonsten sind die Forderungen nicht mehr durchsetzbar.

Im Arbeitsvertrag muss diese Frist mindestens drei Monate betragen; in Tarifverträgen sind kürzere Fristen möglich.

Wir prüfen für Sie gerne, ob solche Ausschlussfristen für Sie bestehen und ob diese wirksam sind, damit Sie nicht ungewollt auf Forderungen gegen Ihren Arbeitgeber verzichten.

Möchten Sie einen Überblick über alle Fristen behalten? Dann laden Sie sich hier einen Überblick über alle Fristen herunter, damit Sie keine Angst haben müssen, bereits aus formellen Gründen im Prozess chancenlos zu sein.